Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Fassung 2026-11-01
zwischen
1. Verantwortlicher (Auftraggeber)
Auftraggeber: der bei der Online-Anmeldung angegebene Verein bzw. die Organisation
– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
und
2. Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)
Laszlo Lang – ONLANG
Pastor-Haarbeck-Straße 4a
41363 Jüchen
Deutschland
E-Mail: info@onlang.de
Website: https://www.onlang.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „ONLANG“ genannt –
vereinbaren folgenden Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- 1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ONLANG im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der vereinbarten digitalen Dienstleistungen.
- 2. Die Verarbeitung kann insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Leistungen erfolgen:
- Bereitstellung und technische Betreuung von Vereinswebsites und Vereins-Apps;
- Verwaltung und Veröffentlichung von Vereinsbeiträgen und Spielberichten;
- Verarbeitung und Darstellung von Spielterminen, Ergebnissen und Tabellen;
- Verwaltung von Inhalten über Administrations- und Studiofunktionen;
- Erstellung von Spielberichtsentwürfen aus hochgeladenen Spielbögen mithilfe künstlicher Intelligenz;
- Weitergabe von Beiträgen zur Veröffentlichung auf den Facebook- und Instagram-Seiten des Auftraggebers;
- Bereitstellung weiterer vereinbarter Funktionen der ONLANG-Plattform.
- 3. Der genaue Umfang richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket und den tatsächlich eingesetzten Funktionen.
- 4. Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht grundsätzlich der Dauer der Verarbeitung im Rahmen des zugrunde liegenden Hauptvertrags. Dieser Vertrag endet hinsichtlich der jeweiligen Verarbeitung, sobald diese beendet und die Abwicklung nach § 11 abgeschlossen ist.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
- 1. Die Verarbeitung dient der technischen Bereitstellung, Speicherung, Verwaltung und Veröffentlichung der vom Auftraggeber bereitgestellten oder im Rahmen der vereinbarten Leistung verarbeiteten Inhalte und Daten.
- 2. Je nach gebuchter Funktion können folgende Verarbeitungsvorgänge stattfinden:
- Erhebung und Entgegennahme von Daten;
- Speicherung und Organisation;
- Abruf und Bereitstellung;
- Änderung, Aktualisierung und Löschung;
- Übermittlung an berechtigte Empfänger oder technische Dienstleister;
- Veröffentlichung auf den vereinbarten Websites, Apps oder Kommunikationskanälen;
- technische Protokollierung und Fehlerbehebung.
- 3. ONLANG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für die vereinbarten Zwecke und im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer anderen Verarbeitung besteht.
§ 3 Kategorien personenbezogener Daten und betroffene Personen
3.1 Kategorien personenbezogener Daten
Abhängig von den aktivierten Funktionen können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
- Stammdaten, beispielsweise Name und Vereinszugehörigkeit;
- Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
- Funktions- und Organisationsdaten, beispielsweise Trainer-, Betreuer- oder Ansprechpartnerrollen;
- Benutzer- und Zugangsdaten, soweit für Kundenkonten und Administrationsfunktionen erforderlich;
- Spiel- und Sportdaten, soweit sie einer identifizierten oder identifizierbaren Person zugeordnet werden können;
- Kommunikations- und Inhaltsdaten, beispielsweise Beiträge, Spielberichte und Kommentare;
- Bild- und Videodaten, sofern entsprechende Funktionen genutzt werden;
- technische Nutzungs- und Protokolldaten, soweit diese im Auftrag verarbeitet werden.
Welche Daten tatsächlich verarbeitet werden, ergibt sich aus den eingesetzten Funktionen und den Angaben in Anlage 1.
3.2 Kategorien betroffener Personen
Betroffen sein können insbesondere:
- Vereinsmitglieder;
- Spielerinnen und Spieler;
- Trainer und Betreuer;
- ehrenamtliche Funktionsträger und Vereinsverantwortliche;
- Ansprechpartner des Auftraggebers;
- Besucher und Nutzer der bereitgestellten Websites und Apps, soweit ihre Daten im Auftrag verarbeitet werden.
3.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, beispielsweise Gesundheitsdaten, ist nicht Gegenstand dieses Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, solche Daten nicht ohne vorherige Abstimmung und eine geeignete Rechtsgrundlage in ONLANG-Funktionen einzustellen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- 1. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Erfüllung seiner Pflichten als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verantwortlich.
- 2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt werden.
- 3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an ONLANG übermittelten Daten für die vereinbarten Zwecke erforderlich sind und keine unzulässigen Daten enthalten.
- 4. Der Auftraggeber erteilt Weisungen grundsätzlich in Textform, beispielsweise per E-Mail oder über ein vereinbartes Administrationssystem.
- 5. Der Auftraggeber informiert ONLANG unverzüglich, wenn er Fehler, Unregelmäßigkeiten oder mögliche Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung feststellt.
- 6. Der Auftraggeber prüft im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten, ob ONLANG ausreichende Garantien für eine datenschutzkonforme Verarbeitung bietet.
- 7. Der Auftraggeber entscheidet über die Zwecke der Verarbeitung, die berechtigten Empfänger und die Veröffentlichung personenbezogener Inhalte.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
ONLANG verpflichtet sich insbesondere:
- 1. personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zu einer anderen Verarbeitung besteht;
- 2. sicherzustellen, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
- 3. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen und aufrechtzuerhalten;
- 4. den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten zu unterstützen;
- 5. den Auftraggeber bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO zu unterstützen, soweit dies unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen möglich ist;
- 6. den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn ONLANG der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt;
- 7. dem Auftraggeber die zur Nachweisführung erforderlichen Informationen über die Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung zu stellen;
- 8. die gesetzlichen Anforderungen an weitere Auftragsverarbeiter einzuhalten.
§ 6 Weisungen
- 1. ONLANG verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
- 2. Weisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können eine gesonderte Vereinbarung und gegebenenfalls zusätzliche Kosten erfordern.
- 3. Hält ONLANG eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert ONLANG den Auftraggeber unverzüglich und darf die Umsetzung der betreffenden Weisung bis zur Klärung aussetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- 4. Gesetzliche Pflichten zur Verarbeitung bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, informiert ONLANG den Auftraggeber vor einer Verarbeitung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
§ 7 Vertraulichkeit
- 1. ONLANG verpflichtet alle Personen, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegen.
- 2. Personenbezogene Daten dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die vereinbarten Aufgaben benötigen.
- 3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende dieses Vertrags hinaus fort.
§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen
- 1. ONLANG trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DSGVO zu gewährleisten.
- 2. Die konkret eingesetzten Maßnahmen sind in Anlage 2 zu dokumentieren. Sie müssen den tatsächlich verwendeten Systemen und den damit verbundenen Risiken entsprechen.
- 3. Dazu können – soweit tatsächlich umgesetzt und für die jeweilige Verarbeitung geeignet – insbesondere gehören:
- rollenbasierte Zugriffs- und Berechtigungskonzepte;
- Schutz von Zugangsdaten und Administrationszugängen;
- Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten;
- angemessene Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren;
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge;
- Aktualisierung und Absicherung eingesetzter Software;
- Verfahren zur Erkennung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen.
- 4. ONLANG überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und passt sie bei Bedarf an, ohne dabei ein angemessenes Schutzniveau zu unterschreiten.
- 5. Die Beschreibung in Anlage 2 darf nur solche Maßnahmen als umgesetzt ausweisen, die tatsächlich bestehen und für die betreffenden Systeme gelten.
§ 9 Weitere Auftragsverarbeiter
- 1. Der Auftraggeber erteilt ONLANG eine allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter für die Erbringung der vereinbarten Leistungen einzusetzen, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und in Anlage 3 aufgeführt werden.
- 2. Vor dem Einsatz eines neuen oder ersetzenden Auftragsverarbeiters informiert ONLANG den Auftraggeber über die beabsichtigte Änderung. Der Auftraggeber erhält Gelegenheit, aus datenschutzrechtlich begründeten Gründen Einspruch zu erheben.
- 3. ONLANG verpflichtet weitere Auftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.
- 4. ONLANG bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Pflichten weiterer Auftragsverarbeiter im gesetzlich vorgesehenen Umfang verantwortlich.
- 5. Die konkreten Anbieter und Verarbeitungstätigkeiten werden in Anlage 3 dokumentiert. Nicht bestätigte Anbieter dürfen nicht allein aufgrund dieses Mustervertrags als genehmigt gelten.
§ 10 Unterstützung bei Datenschutzanfragen und Sicherheitsvorfällen
- 1. ONLANG unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und der gesetzlichen Anforderungen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, insbesondere hinsichtlich Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
- 2. Erhält ONLANG unmittelbar eine Anfrage einer betroffenen Person, die den Verantwortungsbereich des Auftraggebers betrifft, leitet ONLANG diese unverzüglich an den Auftraggeber weiter, soweit rechtlich zulässig. ONLANG beantwortet sie nicht eigenständig, sofern hierzu keine Verpflichtung oder Weisung besteht.
- 3. ONLANG informiert den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen.
- 4. Die Information soll – soweit bekannt – insbesondere Art des Vorfalls, betroffene Daten und Personengruppen, mögliche Folgen sowie bereits ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen umfassen.
- 5. ONLANG unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
- 6. Die Unterstützung durch ONLANG ersetzt nicht die eigenständige Prüfung und Entscheidung des Auftraggebers über gesetzlich erforderliche Meldungen oder Benachrichtigungen.
§ 11 Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
- 1. Nach Beendigung der vereinbarten Verarbeitungsleistungen löscht oder übermittelt ONLANG sämtliche personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung besteht.
- 2. Die Wahl des Auftraggebers lautet:
☐ Rückgabe bzw. Bereitstellung der Daten in einem vereinbarten, gängigen Format.
☐ Löschung der personenbezogenen Daten.
- 3. Die Auswahl und die technischen Möglichkeiten der Datenbereitstellung werden im jeweiligen Hauptvertrag oder gesondert vereinbart. Eine besondere Exportleistung kann gesondert vergütungspflichtig sein, sofern dies wirksam vereinbart wurde.
- 4. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des festgelegten Sicherungs- und Löschkonzepts entfernt, soweit sie nicht vorher aus technischen Gründen gelöscht werden können. Bis zur endgültigen Löschung bleiben sie geschützt und dürfen nicht für andere Zwecke verarbeitet werden.
- 5. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Daten, die aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahrt werden müssen, werden nur für diese Zwecke und im erforderlichen Umfang gespeichert.
§ 12 Nachweise und Überprüfungen
- 1. ONLANG stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nachweisen zu können.
- 2. Der Auftraggeber darf nach angemessener Vorankündigung und unter Berücksichtigung berechtigter Sicherheits- und Vertraulichkeitsinteressen überprüfen oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer überprüfen lassen, ob die vereinbarten Datenschutzpflichten eingehalten werden.
- 3. Die Parteien stimmen Umfang, Zeitpunkt und Ablauf einer Überprüfung so ab, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
- 4. Gesetzliche Prüfungs- und Auskunftsrechte der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
§ 13 Datenübermittlungen in Drittländer
- 1. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt im Rahmen der Auftragsverarbeitung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind und die erforderlichen dokumentierten Weisungen beziehungsweise Genehmigungen vorliegen.
- 2. ONLANG dokumentiert die hierfür relevanten Dienstleister, Verarbeitungsorte und gegebenenfalls eingesetzten Übermittlungsmechanismen in Anlage 3.
- 3. Soweit eine Übermittlung auf einem Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder anderen zulässigen Garantien beruht, sind die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten.
§ 14 Haftung
- 1. Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 82 DSGVO und den sonstigen anwendbaren Haftungsvorschriften.
- 2. Dieser Vertrag schränkt zwingende gesetzliche Ansprüche betroffener Personen oder gesetzliche Befugnisse der Aufsichtsbehörden nicht ein.
§ 15 Schlussbestimmungen
- 1. Dieser Vertrag ergänzt den zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag über die Nutzung der ONLANG-Leistungen.
- 2. Bei Widersprüchen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung gehen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieses Vertrags den allgemeinen Regelungen des Hauptvertrags vor, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist.
- 3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
- 4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
- 5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unberührt.
- 6. Dieser Vertrag kann auch elektronisch geschlossen werden (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), insbesondere durch Bestätigung bei der Online-Anmeldung. ONLANG speichert Zeitpunkt und Fassung der Bestätigung.
Vertragsschluss
Dieser Vertrag wird elektronisch in Textform geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Er kommt zustande, wenn die vertretungsberechtigte Person des Auftraggebers ihn bei der Online-Anmeldung unter anmeldung.onlang.de bestätigt. Eine Unterschrift ist dafür nicht erforderlich. ONLANG speichert Zeitpunkt und Fassung der Bestätigung; Auftraggeber ist der bei der Anmeldung angegebene Verein bzw. die angegebene Organisation.
Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung
Gegenstand: Bereitstellung und Betrieb der vom Auftraggeber gebuchten ONLANG-Dienstleistungen.
Zwecke: Technische Bereitstellung, Speicherung, Verwaltung und Veröffentlichung von Vereinsinhalten sowie Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vereinbarten Funktionen.
Verarbeitete Daten: Abhängig von der Nutzung, insbesondere Kontakt-, Benutzer-, Vereins-, Kommunikations-, Sport- und technische Nutzungsdaten.
Betroffene Personen: Vereinsmitglieder, Spieler, Trainer, Betreuer, Vereinsverantwortliche, Ansprechpartner und gegebenenfalls Website- und App-Nutzer.
Verarbeitungsdauer: Dauer des Hauptvertrags und der erforderlichen Abwicklung nach dessen Ende.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Nicht vorgesehen, sofern nicht gesondert vereinbart und rechtlich zulässig.
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Die folgende Liste ist vor der Unterzeichnung anhand der tatsächlich eingesetzten Systeme zu prüfen und zu vervollständigen.
| Maßnahme | Dokumentation |
|---|---|
| Zugriffskontrolle | Zeilenbasierte Zugriffsregeln (Row Level Security) in der Datenbank: Jeder Verein sieht nur seine eigenen Daten. Schreibende Verwaltungsfunktionen nur über serverseitige Funktionen mit Prüfung von Verein und Rolle (admin / team). |
| Zugangsschutz | Login über Supabase Auth mit gehashten Passwörtern, Zurücksetzen nur per E-Mail-Link. Ältere App-Zugänge über das Zahnrad: Umstellung auf gehashte Passwörter bis Mitte November 2026. |
| Übertragungssicherheit | Alle Verbindungen ausschließlich über HTTPS/TLS. Schlüssel für Dienste nur serverseitig als geschützte Umgebungsvariablen, nie im Browser. |
| Datensicherung | Wöchentliche Sicherung der Datenbank; bei Wechsel in das Supabase-Pro-Paket tägliche Sicherungen. Programmcode versioniert in privaten GitHub-Repositories. |
| Löschung | Spielbogen-PDFs werden nicht gespeichert. Testkonten ohne Buchung: Löschung 30 Tage nach Testende. Vertragsende: nach § 11. |
| Protokollierung | Protokolle der Server-Funktionen bei Supabase und Netlify, ohne Passwörter und ohne Inhalte der Anmeldedaten; Zugriff nur durch ONLANG. |
| Vertraulichkeit | Zugriff auf Systeme und Daten ausschließlich durch den Inhaber Laszlo Lang; keine weiteren Mitarbeitenden. |
| Sicherheitsprüfungen | Jede Änderung wird vor dem Live-Schalten in einer Vorschau getestet, einschließlich Proben, dass fremde oder unberechtigte Zugriffe abgelehnt werden. Externe Prüfungen: keine. |
| Vorfallmanagement | Information betroffener Vereine per E-Mail unverzüglich nach Bekanntwerden eines Vorfalls; sofortiger Austausch betroffener Schlüssel und Passwörter. |
Anlage 3 – Weitere Auftragsverarbeiter und Dienstleister
Für jeden tatsächlich eingesetzten Dienstleister sind mindestens Anbieter, Leistung, Verarbeitungszweck, Verarbeitungsort und gegebenenfalls Drittlandübermittlungen zu dokumentieren.
| Dienstleister | Leistung / Verarbeitungszweck | Verarbeitungsort / Drittlandtransfer |
|---|---|---|
| Supabase Inc. (USA) | Datenbank, Login, Server-Funktionen | Datenstandort EU (Irland); Zugriffe aus den USA: EU-Standardvertragsklauseln |
| Netlify Inc. (USA) | Hosting der Websites und Web-Apps, Server-Funktionen | USA, weltweites Auslieferungsnetz; EU-US Data Privacy Framework |
| Cloudinary (USA) | Speicherung und Auslieferung von Bildern und Logos | EU und USA; EU-US Data Privacy Framework |
| IONOS SE (Deutschland) | E-Mail-Postfächer und Versand von Login-, Test- und Erinnerungsmails | Deutschland; kein Drittland |
| Make (Celonis) | Weitergabe von Beiträgen an Facebook und Instagram | EU (Konto auf eu1.make.com) |
| Anthropic PBC (USA) | KI-Auswertung hochgeladener Spielbögen | USA; EU-Standardvertragsklauseln |
| Cloudflare Inc. (USA) | Spam-Schutz des Anmeldeformulars (Turnstile) | weltweit; EU-US Data Privacy Framework |
| Google Ireland Ltd. | Apps Script und Sheets für ältere Systemteile bis zur Umstellung, voraussichtlich Ende 2026 | EU / USA; EU-US Data Privacy Framework |
Meta (Facebook, Instagram) ist kein Auftragsverarbeiter von ONLANG; Beiträge werden auf den Seiten des Auftraggebers unter den Bedingungen von Meta veröffentlicht.